Aktualisierte Annahmekriterien ab 01.01.2020 für Stahlschrotte / NE-Metalle
Angelieferte Ware hat grundsätzlich frei von Fremdstoffen, Verunreinigungen und ionisierender Strahlung zu sein. Gefährliche, umweltgefährdende und schadstoffbefrachtete Materialien sind von der Annahme ausgeschlossen. Ware, die einen Mangel aufweist, wird geweigert. Besteht eine Lieferung zu großen Teilen bzw. komplett aus Materialien, die nicht angenommen werden, wird das Material nicht entladen.
Verunreinigungen, die bei der Warenannahme ersichtlich sind, werden als Gewichtsabzug aufgeführt. Hierzu zählen die Gewichtsangaben oder die Gewichtsermittlungen in kg für sortenfremde Bestandteile wie Schmutz, Holz, Teer und Asphalt, Gummi, Beton, Asphalt, Papier, Glas, Folien, Kunststoffe, Wasser, Schnee und Eis. Der Annahmebefund ist für die Abrechnung maßgebend.
Bestimmte Materialien, die eine Schadstofffracht beinhalten können, werden vor der Bearbeitung gesondert einer visuellen Prüfung unterzogen und ggf. ausgesondert. Die aussortierten Materialien sind entweder fachgerecht zu entsorgen oder falls möglich, an den Lieferanten zurückgegeben. Im Falle einer Annahmeverweigerung trägt der Lieferant die entsendenden Kosten.
Annahmeausschluss:
Folgende Materialien sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen:
- Hohlkörper, Gasflaschen, Gastanks, Hydraulikdruckspeicher
- ölgefüllte Kompressoren von Kühlgeräten / Kühlschränken
- PCB-ölgefüllte Transformatoren / Kondensatoren / Industriekondensatoren / Radiatoren
- radioaktiv kontaminierter Schrott
- Sprengstoffe und Munition (inkl. Airbags)
- Elektro-Nachtspeicher- und Elektro-Speicheröfen
- Fässer mit nicht definierbarem Inhalt, ausschließlich restentleert / tropffrei
- Baumaterialien mit Asbest- oder Eternitanhaftungen
- Nicht restentleerte Hohlkörper (z.B. Spraydosen, Feuerlöscher, Stoßdämpfer)
- Materialien mit KMF- oder Glaswolleanhaftungen
- Reifen (PKW / LKW / Baumaschinen)
- Batterien und Akkus jeglicher Art; Lithiumakkumulatoren
- weiße Ware (Wasch-, Spülmaschinen, Wäschetrockner), Kühlschränke, Kühltruhen
- Batterien, bzw. Geräte, die noch Batterien enthalten
- Elektrogeräte und –Bauteile, die Quecksilber enthalten (z.B. LCD-Monitore)
- HBCD-haltige Dämmstoffe aus Styropor, Sandwichbleche mit Hartschaum etc.